Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rahmqvist GmbH – B2B
1. Anwendung und Geltungsbereich der Vereinbarung
1.1 Allen Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Rahmqvist GmbH, Amtsgericht Freiburg HRB 540552 – nachfolgend mit „Rahmqvist“ bezeichnet – und den in Ziff. 1.4 bis 1.6 definierten Käufern liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
1.2 Mit der Bestellung akzeptiert der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht enthaltene Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn Rahmqvist hat in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.3 Werden zwischen Rahmqvist und dem Käufer von einzelnen Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen vereinbart, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Käufern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer gem. § 14 BGB), sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Käufern, deren maßgebliche Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland liegt.
1.6 Maßgeblich ist jeweils diejenige Niederlassung, die den Vertrag im eigenen Namen schließt.
2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Vertragssprache
2.1. Rahmqvist unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot bezüglich ihrer Produkte vor Ort beim Kunden, telefonisch, oder via E-Mail. Der Kunde kann zudem via E-Mail oder telefonisch eine Bestellung bei Rahmqvist aufgeben.
2.2 Sollte der Kunde mit dem Angebot einverstanden sein, kann er dieses vor Ort gegenüber dem Vertreter von Rahmqvist, telefonisch oder per E-Mail annehmen. In Fällen, in denen der Kunde eine Bestellung mittels E-Mail oder telefonisch bei Rahmqvist aufgibt, bestätigt Rahmqvist die Bestellung des Kunden telefonisch oder mittels E-Mail.
2.3. Nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden beziehungsweise Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Rahmqvist versendet Rahmqvist eine Auftragsbestätigung an den Kunden. Durch die Versendung dieser Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Rahmqvist und dem Kunden verbindlich zustande.
2.4. Sollten zum Zeitpunkt der Bestellung bei Rahmqvist Lieferbeschränkungen bestehen, weshalb eine Lieferung der vom Kunden angefragten Vertragsware nicht möglich ist, informiert Rahmqvist in der Regel den Kunden hierüber und teilt diesem zugleich mit, zu welchem Zeitpunkt die Vertragsware voraussichtlich wieder verfügbar ist.
2.5. Zusammen mit der Auftragsbestätigung übersendet Rahmqvist dem Kunden den Vertragstext (bestehend aus AGB, Rechnung und Auftragsbestätigung) mittels E-Mail oder Papierausdruck (im Folgenden „Vertragstext“).
2.6. Die Leistungspflicht von Rahmqvist, insbesondere bezüglich der Beschaffenheit der Vertragsware, bestimmt sich ausschließlich nach den in dem Vertragstext festgehaltenen Bestimmungen, es sei denn, es wurde eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen.
2.7. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße persönliche Angaben zu machen sowie den Kaufpreis zu begleichen. Sofern sich seine Daten während der Vertragsabwicklung- /laufzeit ändern, ist er verpflichtet, die Änderungen Rahmqvist unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies oder gibt er von vorneherein falschen Daten an, so ist Rahmqvist berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Kosten, die durch Fehlleitung der Vertragsware aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Adressangabe entstanden sind, können dem Kunden weiterberechnet werden.
2.8. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Angaben über Produkteigenschaften, Lagergarantie
3.1 Die dem Kunden zur Verfügung stehende Vertragsware ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, die Rahmqvist im Rahmen ihrer Angebote gemäß 2.1. dem Kunden zur Verfügung stellt. Von Rahmqvist bereitgestellte Abbildungen dienen ausschließlich der allgemeinen Produktinformation.
3.2. Angaben über Produkteigenschaften, die gemäß 2.1. bereitgestellt werden, stellen keine Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet oder individualvertraglich als solche vereinbart werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der von den Verkäufern von Rahmqvist vor Ort benutzten Abbildungen zur Veranschaulichung der Vertragsware.
3.3. Ausgenommen von den Bestimmungen der Ziffer 3.2. sind Produkte, in denen Rahmqvist eine sog. „Lagergarantie“ übernommen hat. Diese Lagergarantie gewährt Rahmqvist freiwillig und beinhaltet, dass das jeweilige Produkt für eine Dauer von vier Jahren ab Lieferdatum uneingeschränkt in Gebrauch genommen werden kann; vorausgesetzt es wurde ordnungsgemäß in der ungeöffneten Originalverpackung gelagert. Rahmqvist teilt die Übernahme einer Lagergarantie für ihre Produkte dem Kunden mündlich ausdrücklich mit. Maßgeblich für den Beginn der vier Jahresfrist ist das Datum der Lieferung. Die Lagergarantie endet mit Ablauf des letzten Tages des vierten Jahres. Rahmqvist behält sich ausdrücklich vor, die Übernahme von Lagergarantien für zukünftige Verkäufe desselben Produktes zu unterlassen.
3.4. Sofern sich aus diesen AGB nichts anders ergibt, bleiben die Gewährleistungsreche des Kunden von den vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer unberührt.
4. Warensortiment von Rahmqvist
4.1 Rahmqvist behält sich den Ausverkauf von Produkten sowie Änderungen und Irrtümer hinsichtlich der Vertragsware in Abbildungen und Preislisten sowie der darin enthaltenen Daten, z.B. über Material, Maße, Form, vor, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4.2 Rahmqvist hat das Recht, Preise und Sortiment jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen.
5. Preis und Zahlung
5.1 Die Preise gelten zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zuzüglich Versand, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
5.2 Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
5.3 Rahmqvist steht es sowohl vor als auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in berechtigten Fällen jederzeit nach entsprechender Mitteilung zu, weitere Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein berechtigter Fall liegt zum Beispiel vor, wenn der Kunde eine offene Forderung stets erst nach Versand mindestens zweier Mahnungen seitens Rahmqvist begleicht oder wenn Rahmqvist zur Begleichung der offenen Forderung anwaltliche Hilfe hinzuziehen muss.
5.4 Der Käufer hat sämtliche Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb eines Monats seit Zugang schriftlich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Rahmqvist anerkannt sind.
5.6 Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Um die Kreditwürdigkeit zu gewährleisten, kann Rahmqvist eine Bonitätsprüfung durchführen.
6. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
6.1. Rahmqvist behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Vertragsware vor.
6.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Vertragsware an den Kunden auf diesen über. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
7. Lieferzeit,
In der Regel beträgt die Lieferzeit fünf bis sieben Werktage (ausgenommen Sonn- und Feiertage). Samstag ist kein Werktag.
8. Höhere Gewalt
8.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert, eine Vertragspflicht zu erfüllen, wenn und soweit die von der Behinderung betroffene Partei (nachfolgend „die betroffene Partei“) nachweist,
(a) dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und
(b) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.
Als Hindernis im Sinne von lit. (a) gelten u. a. Kriege, Bürgerkriege, Aufstände, Terrorakte, Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen, behördliche Maßnahmen und Anordnungen, Enteignungen, Lieferengpässe und Materialknappheit, insbesondere Energie- oder Rohstoffmangel, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Feuer, es sei denn, die nicht betroffene Partei beweist das Gegenteil.
8.2 Soweit Ziff. 8.1 erfüllt ist, ist die betroffene Partei von der Vertragspflicht und von einer etwaigen Haftung wegen ihrer Verletzung ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Unfähigkeit zur Leistung verursacht, und in dem Umfang, in dem das Hindernis die Leistung verhindert, befreit, vorausgesetzt, dass sie dies der anderen Partei unverzüglich mitteilt. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung erst von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung der anderen Partei zugeht. Die andere Partei kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, falls zutreffend, ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aussetzen.
8.3 Ist die Wirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gilt Ziff. 8.2 nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Erfüllung der Vertragspflicht durch die betroffene Partei verhindert. Die betroffene Partei muss die andere Vertragspartei benachrichtigen, sobald das betreffende Hindernis nicht mehr besteht.
8.4 Die betroffene Partei ist verpflichtet, die höhere Gewalt soweit möglich zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.
8.5 Ungeachtet dessen ist Rahmqvist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als 2 Monate seit dem vereinbarten Lieferdatum andauert.
9. Mängelrüge, Rechte bei Sachmängeln / Rücknahme von Ware
9.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform (z.B. schriftlich oder per E-Mail an info.de@rahmqvist.com ) anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Rahmqvist für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
9.3. Im Falle von Schäden hat der Kunde der Schadensmeldung eine klare Beschreibung des Schadens, der Art und Weise der Verpackung der Vertragsware sowie Fotografien des Schadens beizufügen. Die Schadensmeldung ist entweder an info.de@rahmqvist.com oder direkt an den zuständigen Verkäufer zu richten.
10. Haftung
10.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Rahmqvist bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Rahmqvist haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Rahmqvist oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle der Garantiehaftung.
10.3 Rahmqvist haftet für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Rahmqvist oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Fall von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
10.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rahmqvist vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertraut hat und regelmäßig vertrauen darf und bei deren schuldhafter Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
10.5 In keinem Fall ersetzt Rahmqvist dem Käufer entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden.
10.7 In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Rahmqvist ausgeschlossen. Rahmqvist ersetzt insbesondere keine Schäden, die auf einer fehlerhaften Nutzung der Vertragsprodukte durch den Kunden, beruhen. Eine fehlerhafte Nutzung der Vertragsprodukte liegt vor, wenn die Produktbeschreibungen samt Anwendungshinweise nicht eingehalten wurden.
10.8 Die sich aus dieser Ziff. 10 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Rahmqvist nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen).
11. Verjährung
11.1 Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Garantiehaftung, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (i), bei sonstigen Schäden (ii), die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Seiten von Rahmqvist oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreterin von Rahmqvist oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten aus dem jeweiligen Vertrag durch Rahmqvist oder der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Rahmqvist beruhen (iii), gilt ebenfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
11.2. In allen übrigen Fällen beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmangelhaftung ein Jahr ab Gefahrübergang.
11.3. Vorbehaltlich vorstehender Ziff. 11.1 und 11.2 verjähren Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen innerhalb eines Jahres.
12. Schlussbestimmungen, Datenschutz, Gerichtsstand
12.1. Für diese AGB sowie den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen der Rechtsordnung des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sowie gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften.
12.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Rahmqvist. Diese ist jederzeit auf der Website unter https://rahmqvist.de/datenschutzerklarung abrufbar.
12.3. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Volkertshausen, Deutschland.
12.4. Soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bzw. Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag das für den Geschäftssitz von Rahmqvist zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Verkäuferin ist auch berechtigt, den Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Geschäftssitz von Rahmqvist ist Buchstauden 4, 78269 Volkertshausen.
12.6. Der Vertrag zwischen den Vertragsparteien bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig oder unwirksam erweisen sollten. Soweit dies für eine der Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, vereinbaren die Vertragsparteien zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.